Die Wehrpflicht muss weg – im Arbeitssicherstellungsgesetz!
Personalbedarfsdeckung im Spannungsfeld zwischen militärischer und ziviler Verteidigung
#GIDSstatement 3/2024 I 18. Juni 2024 I Autor: Wolfgang Müller I Foto: Bundeswehr / Schindler
Im Spannungs- und Verteidigungsfall ist es für die Gesamtverteidigung notwendig, über ausreichend Personal für die militärische und zivile Verteidigung zu verfügen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) von 1968. Das Statement betrachtet, ob das ASG den heutigen Anforderungen in der Landes- und Bündnisverteidigung gerecht wird. Im Fokus steht die Restriktion, dass für die zivile Verteidigung überwiegend auf wehrpflichtige deutsche Männer abgestellt werden darf und notwendige Potenziale ungenutzt bleiben.
Zum Autor: Dr. Wolfgang Müller ist wissenschaftlicher Referent am GIDS und Oberstleutnant der Reserve. Er ist promovierter Ökonom, war Truppenoffizier der Luftwaffe und Geschäftsführer bei der Bundesagentur für Arbeit. Seine Arbeitsschwerpunkte sind gesamtgesellschaftliche Resilienz, Gesamtverteidigung, Militärökonomie sowie China.