Die Wehrpflicht muss weg – im Arbeitssicherstellungsgesetz!
Im Spannungs- und Verteidigungsfall ist es für die Gesamtverteidigung notwendig, über ausreichend Personal für die militärische und zivile Verteidigung zu verfügen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) von 1968. Das Statement betrachtet, ob das ASG den heutigen Anforderungen in der Landes- und Bündnisverteidigung gerecht wird. Im Fokus steht die Restriktion, dass für die zivile Verteidigung überwiegend auf wehrpflichtige deutsche Männer abgestellt werden darf und notwendige Potenziale ungenutzt bleiben.
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